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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):

§ 1

Es wird kein Skonto gewährt, sofern dies nicht im Vorfeld der Beauftragung ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 2

Wir richten uns in allen Belangen an den § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes, siehe Rubrik Wissenswertes auf dieser Internetseite.

§ 3

Die Terminierung bzw. Lieferfristen sind unverbindlich. Aufgrund von z.B. Witterung oder Kapazitätseinbußen kann der Zeitpunkt der Auftragsausführung auf unbestimmte Zeit verschoben werden.

§ 4

Die Auftragsausführung entspricht den im Angebot im Vorfeld beschriebenen Leistungen. Unter Umständen können zusätzliche Arbeiten am Tag der Auftragsausführung übernommen werden, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

§ 5

Der Rechnungsversand erfolgt grundsätzlich elektronisch im PDF-Format. Nur auf Nachfrage erhalten Sie eine Rechnung in der Druckversion.

§ 6

Bei Zahlungsverzug fallen Mahngebühren an. 10€ für Privatkunden. 40€ für Geschäftskunden.
Der Zahlungsverzug setzt unmittelbar nach Erhalt der Rechnung ein. Vor jeder gebührenpflichtigen Mahnung erhalten unsere Kunden mindestens eine schriftliche Zahlungserinnerung.

§ 7

Bei Auftragssummen ab 10.000€ netto behalten wir uns die Forderung von Abschlagszahlung bzw. die Erstellung eines Zahlungsplans vor.

§ 8

Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Spechtfritze.

§ 9

Die von unseren Kunden eingesendeten Fotos dürfen von uns anonymisiert z.B. als Anschauungsmaterial weiter verwendet werden.

§ 10

Bei kurzfristiger Stornierung der Aufträge (weniger als 24h vor Ausführung) behalten wir uns die Erhebung von Stornierungsgebühren in Höhe von 10% der Auftragssumme vor.

§ 11

Für sämtliche von uns zur Verfügung gestellten Beispielfotos oder – videos im Mailverkehr oder auf unserer Internetseite gilt das Urheberrecht. Eine unerlaubte Verwendung oder Vervielfältigung ist nicht gestattet.

§ 12

Die Gewährleistung unserer Spechtabwehr- und vergrämungsprodukte wie Lichtreflektoren, Eulenmasken, Kantenschutzprofile, Schutzkappen und Schnursystemen aller Art, bezieht sich auf den mängelfreien technischen Zustand dieser Produkte.  Eine Gewährleistung auf die Abwehr- oder Vergrämungsleistung dieser Produkte können wir nicht geben, da nicht alle Spechte exakt gleich auf diese Produkte reagieren. Die von uns angebotenen Vergrämungs- und Abwehrprodukte bieten keinen generellen Schutz vor Spechtangriffen. Diese können immer nur partiell wirken und können z.B. durch Gewöhnungseffekte komplett ihre Wirkung verlieren. Vergrämungsmittel haben außerdem nur eine begrenzte Reichweite.

§ 13

Unsere Angebote haben eine Gültigkeit von maximal 6 Monaten.

§ 14

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

§ 15

In Hamburg arbeitet die Firma DER SPECHTFRITZE vertrauensvoll mit der Firma SEILWÄRTS (Friedensallee 97, 22763 Hamburg, www.seilwaerts.de) zusammen. Für Beratungen und Ausführung von Gewerken durch die Firma SEILWÄRTS übernimmt die Firma DER SPECHTFRITZE keinerlei Haftung oder Gewährleistung.

§ 16

Bei Abbruch der beauftragten Arbeiten z.B. durch Einnistungen können zusätzliche Kosten z.B. durch weitere Anfahrten, zusätzliche Leihgebühren, Arbeitszeiten u.a. entstehen.

§ 17

Gegengezeichnete Regieberichte können wir nur noch bei Auftragssummen ab 2.000,- Euro netto zur Verfügung stellen.